Hinweisgebersystem

Über unser Hinweisgebermeldeformular können Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße oder schwerwiegende Regelverstöße vertraulich und anonym gemeldet werden.

Das Hinweisgebersystem dient dazu, Missstände frühzeitig zu erkennen und zu einer fairen, transparenten und verantwortungsvollen Zusammenarbeit beizutragen.

Hinweise können insbesondere zu folgenden Themen abgegeben werden:

  1. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften
  2. Datenschutzverstöße
  3. Diskriminierung oder Belästigung
  4. Betrug oder Korruption
  5. sonstige schwerwiegende Verstöße im beruflichen Umfeld

Die Abgabe von Hinweisen ist anonym möglich.

Alle eingehenden Meldungen werden vertraulich und ausschließlich durch die zuständigen Ansprechpartner*innen bearbeitet.

Bitte nutzen Sie das Hinweisgeberformular verantwortungsvoll und nach bestem Wissen.

FAQ zum Hinweisgebersystem

Wer kann das Hinweisgeberformular nutzen?
Das Formular kann sowohl von Mitarbeitenden als auch von externen Personen genutzt werden.
Können Hinweise anonym abgegeben werden?
Ja. Hinweise können anonym eingereicht werden.
Welche Themen können gemeldet werden?

Zum Beispiel:

  • Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben
  • Datenschutzverstöße
  • Diskriminierung oder Belästigung
  • Betrug oder Korruption
  • sonstige schwerwiegende Regelverstöße
Wie werden Hinweise bearbeitet?
Alle eingehenden Meldungen werden vertraulich behandelt und ausschließlich von den zuständigen Ansprechpartner*innen bearbeitet.
Was sollte bei einer Meldung beachtet werden?
Bitte schildern Sie den Sachverhalt möglichst konkret und nachvollziehbar. Das unterstützt eine sorgfältige Prüfung der Meldung.
Welche Meldungen gehören nicht in das Hinweisgeberformular?
Allgemeine Anfragen, Beschwerden ohne Compliance-Bezug oder sonstige Serviceanliegen sollten über die regulären Kontaktwege eingereicht werden.